Immobilien Leasing

Immobilien Leasing wird überwiegend von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern in Anspruch genommen. Bei der Finanzierung spielen deshalb auch Auswirkungen auf die Bilanz sowie Bilanzierungsvorschriften eine große Rolle. Deutsche Bilanzierungsvorschriften unterscheiden sich beispielsweise erheblich von amerikanischen oder anderen internationalen Richtlinien für die Bilanz. Dies sollte bei der Auswahl der Leasingform berücksichtigt werden.

Die Immobilien Leasing Branche kennt drei Varianten des Immobilien Leasings.

1) Neubau Leasing

Die erste ist das so genannte Neubau Leasing. Dabei wird ein gewerblicher Neubau wie zum Beispiel ein neues Bürogebäude über das Immobilien Leasing finanziert. Insbesondere mittelständische Firmen müssten ansonsten zu große Summen investieren. Die Eigenkapitalquote würde durch die Investition in den Neubau stark reduziert, die Gesamtkapitalrendite gesenkt. Das Unternehmen würde am Finanzmarkt schlechter bewertet. Um dies zu vermeiden, entscheiden sich viele Firmen für das Immobilien Leasing.

2) Buy-and-lease

Die zweite Variante des Immobilien Leasing ist das Buy-and-lease. Diese Variante unterscheidet sich nur dadurch von der erstgenannten, indem es sich bei der Immobilie um ein schon bestehendes Gewerbeobjekt, also nicht um einen noch zu erstellenden Neubau, handelt.

3) Sale-and-lease-back

Immer wichtiger wird das Sale-and-lease-back Verfahren im Immobilien Leasing. In Amerika schon lange üblich, haben deutsche Unternehmen das Sale-and-lease-back erst vor wenigen Jahren für sich entdeckt. Wie aber funktioniert Sale-and-lease-back? Beim Rückmietkauf verkauft ein Unternehmen seine Gewerbeimmobilien an eine Leasinggesellschaft, mietet sie aber gleichzeitig von dieser zurück. Aus juristischen Gründen ist im Vertrag meistens auch schon ein Rückkaufszeitpunkt vorgesehen. Dieser verhindert, dass der neue Eigentümer die Immobilie an jemand anders als den Vorbesitzer weiterverkauft. Die Vorteile: Das Unternehmen deckt stille Reserven im Anlagevermögen auf, es erhöht durch den Kauf seine Liquidität und verbucht die Differenz zwischen dem Erlös aus dem Immobilienverkauf und den Leasingraten als Einnahme. Die Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Insbesondere öffentliche Kommunen und Gemeinden schonen so ihre Kassen. Nachteil ist, dass das Unternehmen während der Zeit des Leasings an eventuellen Wertsteigerungen der Immobilie nicht partizipiert.

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